AGB
Allgemeine Geschäftsbedienungen – Dekorationsaufträge:
(Mobile Version: Brautsyling siehe unten)
§1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten insbesondere für Verträge zwischen der Firma Fleur und Louise (Auftragnehmer) und ihren Vertragspartnern (Auftraggeber).
(2) Sie gelten uneingeschränkt, soweit nicht eine abweichende, schriftliche Individualvereinbarung vorrangig ist.
(3) mit der Unterzeichnung des vorliegendes Vertrages erklärt sich Fleur und Louise ausdrücklich bereit das vereinbarte Datum für eine Dienstleistung an ihrer Hochzeit freizuhalten und keine weiteren externen Termine zu vereinbaren
§2 Eigentum
Die Leihwaren, ebenso die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Muster, bleiben Eigentum der Firma Fleur und Louise. Im Falle der Einbehaltung der Leihartikel bzw. der Muster, sowie Beschädigungen durch den Auftraggeber, wird diesem die Ware zum Warenwert in Rechnung gestellt. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung weiterer Schäden (z.B. Aufwand der Neubeschaffung oder höhere Anschaffungskosten) vor.
§3 Vertragliche Grundlagen
(1) Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung und die Zahlung der vereinbarten Anzahlung zustande. Ein unterschriebener Vertrag mit Fleur und Louise ist bindend. Dieser kann auch per E-Mail, per Fax oder per Post erfolgen.
(2) Der Vertrag ist ebenso bindend, mit der Überweisung der Reservierungsgebühr. Dabei besteht die Einverständniserklärung.
(3) Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform und der Einwilligung des Auftragnehmers.
(4) Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände.
§4 Vertragsabschluss/Anzahlung
(1) Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung/Reservierungsgebühr in Höhe von 350,00 € fällig.
(2) Dieser Betrag ist in bar oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Erst dann gilt der Auftrag als angenommen und somit der festgelegte Termin reserviert!
(3) Der Vertrag ist mit der Anzahlung/Reservierungsgebühr bindend und der Auftraggeber erklärt damit sein Einverständnis mit der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§5 Angebote, Preise
(1) Die Angebote und Auskünfte des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Es wird keine Haftung für die Aktualität der auf den Internetseiten des Auftragnehmers und sonstigen Medien veröffentlichten Preisangaben übernommen. Maßgeblich ist nur der vereinbarte Preis.
(3) Sind einzelne Kostenpositionen bei der Erstellung der Gesamtrechnung noch nicht bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt Nachforderungen zu stellen.
(4) Der vereinbarte Gesamtbetrag ist nach Fertigstellung der Dekorationsarbeit sofort in bar fällig. Bei Miet-aufträgen werden die Gesamtkosten am Tage des Verleihs, vor Übergabe der Verleihartikel, fällig.
(5) Kleine Abweichungen oder technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschrei-bungen sind möglich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen anderen als den angebotenen Gegenstand zu liefern, wenn dieser in Bezug auf den nach dem – bei dem Vertrag vorausgesetzten oder vereinbarten – Zweck den gleichen Funktions- und Leistungsumfang bietet und daher für den Auftraggeber zumutbar ist.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Gästeanzahl bekannt zu geben. Spätere Angaben oder Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
(7) Die Zubuchung von Leistungen oder Änderungen sind jederzeit möglich, müssen aber schriftlich vorgenommen und durch ein erneutes Angebot bestätigt und aktualisiert werden.
§6 Vertragskündigung
(1) Wird der Auftrag storniert, so wird die Anzahlung bzw. Kaution als Entschädigung für Ausfälle bzw. Vorleistungen einbehalten. Stornokosten sind wie folgt festgesetzt:
1. Bei Absage der Veranstaltung, bis 12 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin, werden Stornierungskosten von mind. 30 % des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens fällig.
2. Bei einer Absage der Veranstaltung, bis 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin, werden Stornierungskosten von mind. 50 % des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens fällig.
3. Bei Absage von Aufträgen zu einem Zeitpunkt von weniger als 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin wird die volle Auftragssumme fällig.
4.Bei Absagen durch höhere Gewalt und unvorhersehbare Katastrophen z.B. Seuchen, Epidemien, Umweltkatastrophen etc.) wird die Anzahlungsgebühr nicht zurück erstattet und die vertraglich festgehaltene Stornostaffelung greift.
(2) Sollten für die Erfüllung des Auftrages beim Auftragsnehmer bereits höhere Vorbereitungskosten angefallen sein, so sind diese vollständig zu ersetzen.
(3) Die Stornierungssumme ist sofort zu leisten.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, beim Vorliegen eines wichtigen Grundes, vom Vertrag zurück-zutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber den angeforderten Betrag nicht fristgemäß gezahlt hat oder, im Falle eines Mietauftrages die Annahme der Mietsache verweigert.
§7 Leistungsumfang, Leistungsfristen, Termine
(1) Zugesagte Liefer- und Fertigungsfristen sind unverbindlich, es sei denn sie sind schriftlich bestätigt. Der Beginn der angegebenen Liefer- und Aufbauzeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Der Auftraggeber stellt freien Zugang zum Ort der Dekoration, Belade- und Entlademöglichkeiten während dem Auf- und Abbau, ausreichend Parkraum in der unmittelbaren Nähe und die ungehinderte Anfahrt zum Veranstaltungsort sicher.
(3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass keine Behinderung am Veranstaltungsort während der vereinbarten Auf- und Abbauzeiten auftritt. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Aufbauarbeiten bei
Behinderung einzustellen. Die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers bleiben davon unberührt. Mehrkosten welche z.B. durch eine erneute Anreise oder Abbruch der Dekoration entstehen, müssen vom Auftraggeber getragen werden.
§8 Abnahme, Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen/Waren unverzüglich nach deren Erbringung zu prüfen. Die Abnahme der Dekoration erfolgt unmittelbar nach Ende des Aufbaus, d.h. vor dem Beginn der Veranstaltung.
(2) Spätestens dann sind Mängel deutlich und unmissverständlich anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam.
(3) Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, soweit diese sinnvoll möglich ist, beschränkt. Im Falle des Verkaufs von gebrauchtem Material wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
(4) Unterschiedliche Auffassungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bezüglich der künstlerischen Umsetzung der Dekoration, ist kein Mangel und führt nicht zu einer Preissenkung.
§9 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden, sowie sie gegen Feuer, Wasserschaden, Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen zu schützen.
(2) Das Vertragsobjekt darf vom Auftraggeber nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck erfolgen und nur in der von der vorgesehenen Weise bedient werden. Der Auftraggeber hat bei Benutzung des Vertragsobjektes alle Instruktionen des Herstellers und des Auftragnehmers zu beachten und zu befolgen.
(3) Des Weiteren darf die angemietete Dekoration nicht an einen Dritten weitergegeben werden. Ist dieser Fall trotzdem aufgetreten, haftet der Auftraggeber für jeden zustande gekommenen Schaden und leistet eine Geldstrafe in Höhe von 250,00 EUR.
§10 Rückgabe des Vertragsgegenstandes
(1) Der Auftraggeber hat den Vertragsgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, der dem Anlieferungszustand des Gegenstandes unter Berücksichtigung der durch den vertragsmäßigen Mietgebrauch entstandenen Wertminderung entspricht.
§11 Haftung des Auftraggebers
(1) Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Auftraggeber über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt.
(2) Der Auftraggeber haftet während der Mietdauer für alle Schäden die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren, insbesondere für abhanden gekommenes oder defektes Material, sowie unsachgemäße Nutzung in vollem Umfang.
(3) Der Auftraggeber hat jede Fahrlässigkeit und Vorsatz zu vertreten. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die dem Auftragnehmer, durch ihn oder in seinem Auftrag von Dritten am
Dekorationsmaterial entsteht. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus etc. verursacht werden.
(4) Der Auftraggeber haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche des Auftragnehmers und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Leistung des Auftragnehmers entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Auftraggeber selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt.
(5) Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch und bei der Benutzung der Mietgegenstände eintreten. Die angemieteten Gegenstände dienen nur zum Zwecke der Dekoration.
§12 Haftung des Auftragnehmers
(1) Hinsichtlich der Erbringung der vertraglichen Hauptleistungspflichten haften der Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen nicht für leichte Fahrlässigkeit.
(2) Darüber hinaus, insbesondere hinsichtlich von Schaden, die beim Auftraggeber oder bei Dritten entstehen, hat der Auftragnehmer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob sie beim Auftraggeber oder bei Dritten entstehen.
(3) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den für die Leistung ausgehandelten Betrag begrenzt.
(5) Der Auftragnehmer haftet maximal mit dem Auftragsvolumen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
§13 Exklusivität
Während der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die durch den Auftragnehmer erbrachte Leistung an anderer Stelle anzubieten, einzukaufen oder von anderer Stelle erbringen zu lassen.
Alle Konzepte und Angebote des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten insbesondere Mitbewerbern, auch in Auszügen, nicht bekannt gegeben oder überlassen werden. Bei Zuwiderhandlungen hat der Auftraggeber eine Zahlung von mind. 50% des im Angebot genannten Betrages als Schadensersatz an den Auftragnehmer zu leisten.
§ 14 salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung im Rahmen der gesondert getroffenen Vereinbarungen oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommen.
§16 Schlussbestimmung
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gerichtsstand gilt Pforzheim als vereinbart, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen dem widersprechen
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Brautstyling
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungenstellen sind die Grundlage für die vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und der Makeup- Artistin Nicole Benz/ Fleur&Louise zum vereinbarten Datum für ein Brautstyling.
Vertragspartner
Der Vertrag kommt zustande mit Ihnen, als Kunden und:
Nicole Benz
Gartenstraße 23
71297 Mönsheim
E-Mail:
hello@fleurundlouise.de
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch Ihre verbindliche Terminreservierung (Terminbestätigung meinerseits,) und der gebuchten Leistungen zustande.
Vertragsgegenstand
Der Vertrag gilt für alle in der Brautstyling- Vereinbarung (gilt als verbindliche Auftragsbestätigung) angegebenen Leistungen sowie für nachträglich mündlich/fernmündlich oder schriftlich dazu gebuchte Leistungen.
Diese Leistungen umfassen u.a. Brautstyling, Braut Make-up, Brautfrisur und zusätzliche Hairstylings und/oder Make-ups für sonstige Personen.
Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt über allgemein gängige Kommunikationswege wie beispielsweise:
Telefon, E-Mail, Messenger (Facebook/ Instagram), WhatsApp.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass einige der genannten Kommunikationswege nicht unter die EU- DSGVO fallen und der Datenschutz in den USA im Verglich zur EU erhebliche Mängel aufweist.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für Stylings sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen
Zusätzliche Kosten werden für jeden gefahrenen km mit 0,40€
Zusätzliche Stylings werden ebenfalls separat berechnet. Alle in der Brautstyling- Vereinbarung oder anderweitig angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils in Deutschland geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tritt nach der Bestellung durch den Kunden eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes in Kraft, so ändert sich die vom Kunden zu zahlende Vergütung entsprechend.
Am Tag des Probetermines ist eine Anzahlung in bar zu begleichen
Diese beträgt bei einem Brautstyling (Braut Make-up und Brautfrisur) 150,00 € und bei einer Einzelbuchung (Frisur ODER Makeup) 75,00€.
Der Restbetrag inkl. aller sonstigen Kosten ist spätestens 3 Tage vor dem Hochzeitstermin zu überweisen oder am Hochzeitsmorgen vor Beginn des Stylings in Bar zu begleichen.
Zusätzliche Stylings (Gästestylings) werden am Tag der Leistungserbringung in bar bezahlt.
Werden die angefallenen Kosten nicht bei Fälligkeit vom Kunden bezahlt, so ist Nicole Benz/Fleur&Louise – unbeschadet aller sonstigen Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz geltend zu machen.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält die Makeup- Artistin ausdrücklich vor.
Für Mahnungen wird eine Gebühr gemäß dem jeweils gültigen Preisverzeichnis erhoben. Der Nachweis, dass höhere oder niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt den Parteien unbenommen.
Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Kündigung / Stornierung von Leistungen
Bei einer Stornierung des vereinbarten Auftrags inkl. aller vereinbarten Zusatzleistungen (Make-up und/oder Hairstyling, durch den Kunden fallen folgende Stornierungskosten an:
Stornierung 3 Monate oder länger vorher – 25% des Auftragswertes
Stornierung 2 Monate vorher – 50% des Auftragswertes
Stornierung 14 Tage vorher – 75% des Auftragswertes
Stornierung 3 Tage vorher – 100% des Auftragswertes
Die Kundin hat das Recht binnen 24 Stunden nach dem Probetermin, durch Angabe driftiger Gründe kostenfrei von dem Auftrag zurück zu treten.
Nach den 24 Stunden greift die normale Stornierungsstaffel, wie oben genannt.
Diese Staffelung gilt ab 3 Monaten vor dem vereinbarten Auftrag bzw. ab des Probetermins und der hier unterzeichneten Brautstyling- Vereinbarung und ebenfalls bei einer Stornierung nur von zusätzlichen Leistungen. In diesen Fällen sind die Beträge mit der Stornierung sofort fällig. Ist im Falle einer Stornierung bereits ein Probetermin geleistet worden, besteht aufgrund der bereits geleisteten Arbeit kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.
Mit der Buchung der Leistungen wird ein festes Zeitfenster für Sie freigehalten, welches für andere Kunden dann nicht mehr zur Verfügung steht. Des Weiteren ist es leider in den allermeisten Fällen nicht möglich, nach Absage dieses Zeitfenster neu zu vergeben.
Sollte die Makeup- Artistin ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird sie sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden.
Eine Garantie dass eine neue Stylistin gefunden wird kann nicht gegeben werden.
Für eventuell entstehende Mehrkosten bei einer anderen Stylistin kommt die Make-up Artistin nicht auf.
Sollte die Make-up Artistin krank sein und es besteht keine Ärztlich nachgewiesene ansteckende Krankheit seitens der Make-up Artistin, tritt die Artistin trotzdem den Auftrag an.
Besteht seitens der Kundin die Angst einer Ansteckung ohne nachgewiesener Ansteckungsgefahr, ist dies kein Grund der Stornierung und hierbei greift wieder die Staffelungsregelung der Stornokosten.
Für einen möglichen Schaden haftet
Nicole Benz/Fleur&Louise in diesem Falle nicht.
Nicole Benz kann jederzeit von dem Vertrag ohne Angaben von Gründen zurück treten.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nicole Benz/Fleur&Louise ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Haftung
Alle Produkte von Nicole Benz/Fleur&Louise sind dermatologisch getestet. Die Verträglichkeit der Produkte kann trotzdem nicht gewährleistet werden. Sollte der Kunde von Unverträglichkeiten wissen und eigene Makeup- Produkte besitzen, die auf ihn abgestimmt sind, ist es ratsam diese auch zu verwenden. In diesem Fall bitte vorher informieren. Für sonstigen Schaden in Erfüllung des Auftrages wird nur bei vorsätzlichem Handel gehaftet.
Mängelansprüche
Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dieses unverzüglich und direkt im Anschluss des entsprechenden Stylings und nur durch die im Vertrag benannte Person zu melden, um der Makeup- Artistin die Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit des Kunden einzuwirken. Spätere Beanstandung und Rückforderung des Honorars sind nichtig.
Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit der AGB im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gerichtsstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 01.01.2019 bis auf weiteres.
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und des Auftragnehmers gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers